Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

COTIF · Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), Anhang B (CIM)

§ 34 COTIFEntschädigung bei Wertangabe

Artikel 34

In forceOfficial text

Der Absender und der Beförderer können vereinbaren, dass der Absender im Frachtbrief einen Wert des Gutes angibt, der den in Artikel 30 § 2 vorgesehenen Höchstbetrag übersteigt. In diesem Fall tritt der angegebene Betrag an die Stelle dieses Höchstbetrages.