Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

COTIF · Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), Anhang C (RID)

§ 3 COTIFEinschränkungen

Artikel 3

In forceOfficial text

Jeder RID-Vertragsstaat behält das Recht, die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf seinem Gebiet aus anderen Gründen als denen der Sicherheit während der Beförderung zu regeln oder zu verbieten.

Amendment history
  • In Kraft seit 2011-01-01