Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen E · Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EG – Marokko
§ 7 Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EWettbewerbspolitik
ARTIKEL 7
Im Rahmen dieses Abkommens gelten die Bestimmungen von Titel IV Kapitel II ("Wettbewerb und sonstige wirtschaftliche Bestimmungen") des Assoziierungsabkommens, es sei denn, im vorliegenden Abkommen sind genauere Regeln festgelegt.