§ 55 Rahmenabkommen über Partnerschaft und ZuRäumlicher Geltungsbereich
ARTIKEL 55
Dieses Abkommen gilt für das Gebiet, in dem der Vertrag über die Europäische Union angewandt wird, nach Maßgabe dieses Vertrages einerseits und für das Hoheitsgebiet der Philippinen andererseits.