Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Pflanzenschutzgesetz 2018 · Pflanzenschutzgesetz 2018

§ 12 Pflanzenschutzgesetz 2018Pflanzenschutzmaßnahmen

In forceOfficial text

(Abs. 1 und 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 14/2019 , vgl. Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. I Nr. 14/2019 )

(3) Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus kann, insbesondere soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der in § 1 Abs. 1 angeführten Verordnungen der Europäischen Union erforderlich ist, Einzelheiten und Bedingungen für die Ergreifung von in diesen Verordnungen der Europäischen Union oder aufgrund von diesen erlassenen Durchführungsvorschriften angeführten Maßnahmen mit Verordnung festlegen. Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus kann dazu fachliche Gutachten des Bundesamtes für Wald oder des Bundesamtes für Ernährungssicherheit einholen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2020-01-01