Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

§ 47 BVergGKonz 2018Nachweis der Befugnis

6. Abschnitt Eignung der Unternehmer

In forceOfficial text

(1) Der Auftraggeber hat Nachweise für das Vorliegen der einschlägigen Befugnis gemäß § 46 Abs. 1 Z 1 festzulegen.

(2) Der Auftraggeber hat über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bewerber, Bieter und deren Subunternehmer eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz der Österreichischen Gesundheitskasse als Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung (Kompetenzzentrum LSDB) gemäß § 35 des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes – LSD-BG, BGBl. I Nr. 44/2016 , einzuholen, ob diesen eine rechtskräftige Entscheidung gemäß § 31 LSD-BG zuzurechnen ist. Diese Auskunft darf nicht älter als sechs Monate sein.

Amendment history
  • In Kraft seit 2020-01-01