Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018

§ 337 BVergG 2018Akteneinsicht

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Parteien und Beteiligte können bei der Vorlage von Unterlagen an das Bundesverwaltungsgericht verlangen, dass bestimmte Unterlagen oder Bestandteile von Unterlagen zum Schutz von technischen oder handelsbezogenen Betriebsgeheimnissen von der Akteneinsicht ausgenommen werden. Auftraggeber können dies darüber hinaus aus zwingenden Gründen eines Allgemeininteresses verlangen. Die in Betracht kommenden Unterlagen oder Bestandteile von Unterlagen sind bei ihrer Vorlage zu bezeichnen.