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BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018

§ 44 BVergG 2018Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens

3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren

In forceOfficial text

(1) Im Unterschwellenbereich können Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vergeben werden.

(2) Aufträge können im Unterschwellenbereich im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn aufgrund einer besonders günstigen Gelegenheit, die sich für einen sehr kurzen Zeitraum ergeben hat, Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer zu einem Preis beschafft werden können, der erheblich unter den marktüblichen Preisen liegt.

Amendment history
  • In Kraft seit 2026-03-01