BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 7 BVergG 2018Dienstleistungsaufträge
2. Abschnitt Auftragsarten
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind.
Amendment history
- In Kraft seit 2026-10-01
BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
2. Abschnitt Auftragsarten
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind.