§ 0 Übertragung des Betriebs und der Weitere
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) und von bestimmten IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben, übertragen werden
StF: BGBl. II Nr. 256/2018
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet: