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Soziale Sicherheit – Durchführung (Alban · Soziale Sicherheit – Durchführung (Albanien)

§ 1 Soziale Sicherheit – Durchführung (AlbanBegriffsbestimmungen

Artikel 1

In forceOfficial text

(1) In dieser Verwaltungsvereinbarung bedeutet der Ausdruck „Abkommen“ das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit vom 25.01.2017.

(2) Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die Ihnen in Artikel 1 des Abkommens gegeben wird.