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MKGAV · Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung

§ 19 MKGAVSonderregelungen für Bedienstete aus anderen Planstellenbereichen

5. Abschnitt Sonstige Bestimmungen

In forceOfficial text

Bedienstete des Obersten Gerichtshofs und der Generalprokuratur sowie gegebenenfalls der Planstellenbereiche BMJ-Zentralleitung und Justizanstalten sind einem von der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Oberlandesgerichts oder von einer Oberstaatsanwaltschaft veranstalteten Ausbildungslehrgang zuzuweisen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2025-01-01