Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzen · Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzenverordnung
§ 4 Marktordnungs-Sicherheiten- und LizenzenHöhe der Sicherheit bei Vorschusszahlungen
2. Abschnitt Vorschriften für Sicherheiten
Soweit in den in § 1 genannten Rechtsakten nichts anderes über die Höhe der Vorschusssicherheit vorgeschrieben ist, beträgt diese Vorschusssicherheit 110% des Vorschussbetrages.