Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Weitere Entwicklung der Universität für · Weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)

§ 5 Weitere Entwicklung der Universität für Inkrafttreten

Artikel 5

In forceOfficial text

Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

1. die nach der Niederösterreichischen Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie

2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.