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Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau-Au · Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung

§ 7 Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau-AuServiertechniken und Gästebetreuung

Theoretische Prüfung

In forceOfficial text

(1) Die Prüfungskommission hat zumindest eine der folgenden Aufgaben zu stellen:

Der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat

a) die Zusammensetzung und Qualitätsunterschiede von vorgegebenen Getränken darzustellen.

b) Speiseempfehlungen unter Berücksichtigung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten zu geben.

c) korrespondierende Getränke zu Speisenfolgen vorzuschlagen.

(2) Für die Bewertung sind als Kriterien die fachliche Richtigkeit und die Vollständigkeit der Aufgabenlösung maßgebend.

(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 60 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 75 Minuten zu beenden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2020-06-01