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LuftAV · Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung

§ 8 LuftAVUnterweisung

2. Abschnitt Auslösen von Lawinen von Hubschraubern aus

In forceOfficial text

(1) Die Unterweisung der Pilotinnen/Piloten nach § 14 ASchG vor dem ersten Einsatz zum Auslösen von Lawinen vom Hubschrauber aus muss zumindest die Ausbildungsinhalte des § 6 Z 3 lit. f FK-V umfassen.

(2) Die wiederkehrende Unterweisung der Sprengbefugten nach § 14 ASchG muss mindestens alle fünf Jahre erfolgen und muss zumindest die Ausbildungsinhalte des § 6 Z 3 lit. f FK-V umfassen.