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Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsor · Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsordnung

§ 8 Bauwerksabdichtungstechnik-AusbildungsorFachzeichnen

Theoretische Prüfung

In forceOfficial text

(1) Die Prüfung hat das Anfertigen einer Werkzeichnung sowie einer Bauteilausmittlung nach Angabe zu umfassen.

(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden kann.

(3) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2020-01-01