Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Au · Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Ausbildungsordnung
§ 2 Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-AuArbeitsgebiet
Das Arbeitsgebiet des/der Tiefbauspezialisten/Tiefbauspezialistin umfasst insbesondere:
1. Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Bauarbeiten im Verkehrswege- bzw. Siedlungswasserbau, im Baumaschinenbetrieb oder Tunnelbau der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.
2. Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.
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- In Kraft seit 2022-05-01