Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EU-MPfG · EU-Meldepflichtgesetz

§ 17 EU-MPfGInhalt der Meldung einer marktfähigen meldepflichtigen Gestaltung

3. Hauptstück Inhalt und Form der Meldung

In forceOfficial text

(1) Im Fall einer marktfähigen meldepflichtigen Gestaltung hat die Erstmeldung alle verfügbaren Informationen gemäß § 16 Abs. 1 zu enthalten. § 16 Abs. 2 ist anzuwenden.

(2) Die gemäß § 7 Abs. 2 zu übermittelnde Folgemeldung hat eine periodische Aktualisierung der Informationen gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 bis 2, Z 7 und Z 10 bis 12 und die Angabe einer bei der Erstmeldung (Abs. 1) von der zuständigen Behörde vergebenen Referenznummer zu enthalten.