Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogisti · Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau-Ausbildungsordnung

§ 1 Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogisti

Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau

In forceOfficial text

(1) Der Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betriebslogistikkaufmann bzw. Betriebslogistikkauffrau) zu bezeichnen.