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Assistent/Assistentin in der Sicherheits · Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung

§ 1 Assistent/Assistentin in der Sicherheits

Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung

In forceOfficial text

(1) Der Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Sicherheitsverwaltungsassistent bzw. Sicherheitsverwaltungsassistentin) zu bezeichnen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2026-07-14