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Verwaltungsassistent/Verwaltungsassisten · Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin-Ausbildungsordnung

§ 1 Verwaltungsassistent/Verwaltungsassisten

Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin

In forceOfficial text

(1) Der Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Verwaltungsassistent bzw. Verwaltungsassistentin) zu bezeichnen.