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VO über die Gewährung eines FKZ 800.000 · Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

§ 1 VO über die Gewährung eines FKZ 800.000

Gewährung des Fixkostenzuschusses 800.000

In forceOfficial text

Die Gewährung eines Fixkostenzuschusses 800.000 (FKZ 800.000) zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des COVID-19-Ausbruchs durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2025-04-16