COVID 19-Gesetz-Armut · COVID 19-Gesetz-Armut
§ 3 COVID 19-Gesetz-ArmutHöhe der Zuwendung
Als Zuwendung werden 100 Euro pro Kind gewährt. Die Unterstützung wird einmalig ausbezahlt und ist nicht rückzahlbar.
COVID 19-Gesetz-Armut · COVID 19-Gesetz-Armut
Als Zuwendung werden 100 Euro pro Kind gewährt. Die Unterstützung wird einmalig ausbezahlt und ist nicht rückzahlbar.