ZeStAkk-V · Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-Verordnung
§ 3 ZeStAkk-VAkkreditierung
Mit der Akkreditierung als Zertifizierungsstelle wird diese ermächtigt, einem Zertifizierungswerber eine Zertifizierung zu erteilen.
ZeStAkk-V · Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-Verordnung
Mit der Akkreditierung als Zertifizierungsstelle wird diese ermächtigt, einem Zertifizierungswerber eine Zertifizierung zu erteilen.