Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

LAG · Landarbeitsgesetz 2021

§ 299 LAGMitteilung des Wahlergebnisses

Unterabschnitt 23c Betriebsrat

In forceOfficial text

Das Ergebnis der Wahl ist im Betrieb kundzumachen und der Betriebsinhaberin bzw. dem Betriebsinhaber, den zuständigen freiwilligen Berufsvereinigungen und der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitzuteilen.