§ 52 LAGÄnderung der Lage der Arbeitszeit für Eltern
Abschnitt 5 Elternkarenz und Elternteilzeit
Die §§ 44 bis 51 sind auch für eine von einem Elternteil beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.