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Systemgastronomiefachkraft-Ausbildungsor · Systemgastronomiefachkraft-Ausbildungsordnung

§ 1 Systemgastronomiefachkraft-AusbildungsorLehrberuf Systemgastronomiefachkraft

In forceOfficial text

(1) Der Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) n den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Systemgastronomiefachfrau bzw. Systemgastronomiefachmann) zu bezeichnen.