SeilBEV · Seilbahn Bauentwurfsverordnung
§ 12 SeilBEVHaftpflichtversicherung
4. Abschnitt Anforderungen an den Ersteller des Sicherheitsberichtes (Sicherheitsberichtersteller)
Der Sicherheitsberichtersteller hat über eine aufrechte Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung zu verfügen, wobei für Personenschäden pro Schadensfall eine Deckung von zumindest einer Million Euro bestehen muss.