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DMG 2021 · Düngemittelgesetz 2021

§ 8 DMG 2021Toleranzen

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat zulässige Abweichungen (Toleranzen) der gekennzeichneten Gehalte von den bei der amtlichen Überwachung festgestellten Gehalten durch Verordnung in einem Ausmaß festzusetzen, damit unvermeidbare Unsicherheiten bei der Herstellung, der Probenahme und der Analyse berücksichtigt werden können.