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Vergolden und Staffieren-Ausbildungsordn · Vergolden und Staffieren-Ausbildungsordnung

§ 6 Vergolden und Staffieren-AusbildungsordnAllgemeine Bestimmungen

Theoretische Prüfung

In forceOfficial text

(1) Die Prüfung besteht aus den Gegenständen Fachkunde und Fachzeichnen und hat schriftlich zu erfolgen.

(2) Die Prüfung kann computerunterstützt erfolgen.

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  • In Kraft seit 2023-01-01