Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vert · Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag

§ 12 Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-VertAUFGABEN DES AUSSCHUSSES

ARTIKEL 12

In forceOfficial text

1. Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Vertragsparteien zur Erörterung auf Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Protokolls einschließlich seiner Anlagen Ratschläge zu erteilen und Empfehlungen auszuarbeiten, sowie sonstige Aufgaben wahrzunehmen, die ihm von Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag übertragen werden. Insbesondere berät er über

(a) die Wirksamkeit der aufgrund dieses Protokolls getroffenen Maßnahmen;

(b) die Notwendigkeit, diese Maßnahmen auf den neuesten Stand zu bringen, zu verstärken oder auf andere Weise zu verbessern;

(c) die Notwendigkeit, gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Anlagen, zu beschließen;

(d) die Anwendung und Durchführung der in Artikel 8 und Anlage I vorgesehenen Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung;

(e) Möglichkeiten, die Umweltauswirkungen von Tätigkeiten im Gebiet des Antarktis-Vertrags auf ein Mindestmaß zu beschränken oder zu mildern;

(f) Verfahren für Situationen, die Sofortmaßnahmen einschließlich Gegenmaßnahmen in umweltgefährdenden Notfällen verlangen;

(g) die Anwendung und weitere Ausgestaltung des Systems der geschützten Gebiete der Antarktis;

(h) Inspektionsverfahren, einschließlich Formblätter für Inspektionsberichte und Prüflisten für die Durchführung von Inspektionen;

(i) Sammlung, Archivierung, Austausch und Auswertung von Informationen über den Umweltschutz;

(j) den Zustand der antarktischen Umwelt;

(k) die Notwendigkeit wissenschaftlicher Forschung einschließlich der Umweltüberwachung im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Protokolls.

2. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben konsultiert der Ausschuss gegebenenfalls den Wissenschaftlichen Ausschuss für Antarktis-Forschung, den Wissenschaftlichen Ausschuss zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis und andere fachkundige Organisationen aus den Bereichen Wissenschaft, Umwelt und Technik.