Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Frauenförderungsplan der Volksanwaltscha · Frauenförderungsplan der Volksanwaltschaft

§ 4 Frauenförderungsplan der Volksanwaltscha

Frauenförderungsplan der Volksanwaltschaft

In forceOfficial text

Die Vorgesetzten haben die zu ergreifenden Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Beseitigung bestehender geschlechtsspezifischer Unterschiede mitzutragen und umzusetzen. Die bzw. der Gleichbehandlungsbeauftragte hat in geeigneter Weise dabei mitzuwirken.