Sperrgebiet Kohlreithberg · Sperrgebiet Kohlreithberg
§ 2 Sperrgebiet Kohlreithberg
Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung /Militärisches Immobilienmanagementzentrum,
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei der Gemeinde Maria Anzbach.