Ehrengeschenke-Verordnung · Ehrengeschenke-Verordnung
§ 1 Ehrengeschenke-Verordnung
Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken hat umgehend schriftlich an die Personalabteilung zu erfolgen.
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Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken hat umgehend schriftlich an die Personalabteilung zu erfolgen.