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Austausch und gegenseitiger Schutz klass · Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Italien)

§ 16 Austausch und gegenseitiger Schutz klassSTREITBEILEGUNG

ARTIKEL 16

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Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche und Verhandlungen zwischen den Parteien auf diplomatischem Weg beigelegt.