§ 3 Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Unabhängigkeit
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Der Vorsitzende und die Mitglieder des Fachbeirats Netzsicherheit sind in ihrer Tätigkeit für den Fachbeirat nach Art. 20 Abs. 2 Z 1 B-VG weisungsfrei.
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Der Vorsitzende und die Mitglieder des Fachbeirats Netzsicherheit sind in ihrer Tätigkeit für den Fachbeirat nach Art. 20 Abs. 2 Z 1 B-VG weisungsfrei.