GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 55 GSP-AVBefähigung des Förderwerbers
1. Unterabschnitt Allgemeine Fördervoraussetzungen
Die Gewährung der Förderung setzt voraus, dass der Förderwerber in der Lage ist, die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen, und über die erforderlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fähigkeiten zur Durchführung des Projekts verfügt.
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- In Kraft seit 2023-01-01