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GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

§ 85 GSP-AVProjektänderungen bei Sektormaßnahmen Imkerei

2. Abschnitt Antragstellung

In forceOfficial text

(1) Änderungen des Projekts können bis zum 30. Juni, bei mehrjährigen Projekten bis zum 30. Juni des Kalenderjahres, in dem der Durchführungszeitraum endet, beantragt werden, soweit nicht für die von der Änderung betroffenen Leistungen bereits ein Zahlungsantrag eingereicht wurde.

(2) Unwesentliche Änderungen im Sinne von § 83 Abs. 4 können bei den Sektormaßnahmen 55-01, 55-03, 55-05, 55-06, 55-07, und 55-08 spätestens mit dem Zahlungsantrag gemeldet und beantragt werden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2026-01-03