Rahmenabkommen EU – Australien · Rahmenabkommen EU – Australien
§ 63 Rahmenabkommen EU – AustralienRäumlicher Geltungsbereich
ARTIKEL 63
Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Gemeinschaft angewendet werden, nach Maßgabe dieser Verträge einerseits und für das Hoheitsgebiet Australiens andererseits.