Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen · Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen

§ 1 Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen

In forceOfficial text

Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind ausschließlich Geldbußen und Geldstrafen, die gemäß § 92 Abs. 1 BDG 1979 über Beamtinnen und Beamte des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie der nachgeordneten Dienststellen dieses Bundesministeriums verhängt worden sind.