ZIV 2023 · Zugangs- und Interoperabilitätsverordnung
§ 4 ZIV 2023Getrennte Buchführung
3. Abschnitt Bestimmungen über Zugangsberechtigungssysteme
Anbieter von Zugangsberechtigungssystemen haben hinsichtlich dieser Tätigkeit getrennt Buch zu führen.
ZIV 2023 · Zugangs- und Interoperabilitätsverordnung
3. Abschnitt Bestimmungen über Zugangsberechtigungssysteme
Anbieter von Zugangsberechtigungssystemen haben hinsichtlich dieser Tätigkeit getrennt Buch zu führen.