Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Flugpolizeiliche Zusammenarbeit zur Durc · Flugpolizeiliche Zusammenarbeit zur Durchführung des „Vertrages zwischen der Republik Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit“ (Liechtenstein)

§ 8 Flugpolizeiliche Zusammenarbeit zur DurcStreitbeilegung

Artikel 8

In forceOfficial text

Die Parteien verpflichten sich, allfällige Streitigkeiten aus der vorliegenden Vereinbarung im Einvernehmen und unter Bedachtnahme auf die Ziele gemäß der Präambel sowie der Artikel 1 und Artikel 5 des Polizeikooperationsvertrages zu lösen.