Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen · Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Bosnien-Herzegowina)

§ 5 Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 5

In forceOfficial text

Fiskalische strafbare Handlungen

Die Überwachung oder die Vollstreckung erfolgt nicht, wenn die der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegende Handlung nach Ansicht des ersuchten Staates ausschließlich eine Verletzung von Abgaben-, Monopol-, Zoll- oder Devisenvorschriften oder von Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder über den Außenhandel darstellt.