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LF-BRGO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung

§ 0 LF-BRGO

In forceOfficial text

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Geschäftsführung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung, des Betriebsrates, des Betriebsausschusses, der Betriebsräteversammlung und des Zentralbetriebsrates in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung – LF-BRGO)

StF: BGBl. II Nr. 123/2023

Auf Grund des § 369 Z 3 des Landarbeitsgesetzes 2021 (LAG), BGBl. I Nr. 78/2021 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 167/2022 , wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück

Organisationsrechtliche Bestimmungen

Abschnitt 1

Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

§ 1.

Einberufung

§ 2.

Berechtigung zur Einberufung

§ 3.

Bekanntgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 4.

Einberufung einer außerordentlichen Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

§ 5.

Durchführung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

§ 6.

Teilversammlungen

§ 7.

Tagesordnung

§ 8.

Geschäftsordnung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

§ 9.

Teilnahme der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers und der überbetrieblichen Interessenvertretungen

Abschnitt 2

Betriebsrat

§ 10.

Konstituierung des Betriebsrates

§ 11.

Bekanntgabe

§ 12.

Ersatzmitglieder

§ 13.

Tätigkeitsdauer der Funktionäre des Betriebsrates

§ 14.

Sitzungen des Betriebsrates

§ 15.

Übertragung von Aufgaben im Einzelfall

§ 16.

Übertragung von Aufgaben durch Geschäftsordnung

§ 17.

Ausschusssitzungen

§ 18.

Autonome Geschäftsordnung

§ 19.

Vertretung nach außen

§ 20.

Bekanntmachungen des Betriebsrates

§ 21.

Beistellung von Sacherfordernissen

§ 22.

Einheitlicher Betriebsrat

Abschnitt 3

Betriebsausschuss

§ 23.

Wahl der Funktionäre

§ 24.

Geschäftsführung

Abschnitt 4

Betriebsräteversammlung

§ 25.

Einberufung

§ 26.

Beschlussfassung

§ 27.

Enthebung des Zentralbetriebsrates

§ 28.

Folgen der Enthebung

Abschnitt 5

Zentralbetriebsrat

§ 29.

Konstituierung

§ 30.

Ersatzmitglieder

§ 31.

Geschäftsführung

Abschnitt 6

Rechtsstellung der Mitglieder des Betriebsrates

§ 32.

Freistellung und Freizeitgewährung

§ 33.

Bildungsfreistellung

§ 34.

Erweiterte Bildungsfreistellung

§ 35.

Verschwiegenheitspflicht

2. Hauptstück

Befugnisse der Arbeitnehmerschaft

Abschnitt 1

Organzuständigkeit

§ 36.

Betriebsrat

§ 37.

Betriebsausschuss

§ 38.

Gemeinsamer Betriebsrat

§ 39.

Zentralbetriebsrat

Abschnitt 2

Ausübung einzelner Befugnisse

§ 40.

Überwachung gemäß § 334 LAG

§ 41.

Beratung gemäß § 337 LAG

§ 42.

Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmerschaft

§ 43.

Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung

§ 44.

Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen

§ 45.

Mitwirkung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

§ 46.

Mitwirkung bei Kündigungen und Entlassungen

§ 47.

Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte

3. Hauptstück

Gemeinsame Bestimmungen

§ 48.

Fristenberechnung

§ 49.

Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften

Anlage

Beispiele für die Berechnung der achttägigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung