Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

LF-BRF-VO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsratsfonds-Verordnung

§ 22 LF-BRF-VOAufteilung durch Interessenvertretung

Abschnitt 3 Verschmelzung und Trennung von Betriebsratsfonds; Verwendung bestehender Betriebsratsfonds bei Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates auf Grund von Beschlüssen der Arbeitnehmergruppen

In forceOfficial text

In den Fällen des § 21 ist auf die Durchführung der Vermögensübertragung durch die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer § 16 sinngemäß anzuwenden.