ZaBe-V 2023 · Zahlenmäßige Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde
§ 3 ZaBe-V 2023Zahlenmäßig nicht beschränkte ECS-Frequenzen
(1) Die Zuteilung für den der Regulierungsbehörde zur Verwaltung überlassenen Frequenzteilbereich 24,3 GHz – 24,9 GHz wird als zahlenmäßig nicht beschränkt festgelegt.
(2) Die Regulierungsbehörde kann für die Durchführung von Zuteilungsverfahren nach § 13 Abs. 6 TKG 2021 Verfahrensrichtlinien festlegen, die in geeigneter Form zu veröffentlichen sind.
Refers to
- ZaBe-V 2023 Art. 13