Errichtung der Stiftung Forum Verfassung · Errichtung der Stiftung Forum Verfassung
§ 7 Errichtung der Stiftung Forum VerfassungOrgane
(1) Die Organe der Stiftung sind
1. der Stiftungsvorstand (§ 8),
2. das Kuratorium (§ 9) sowie
3. der Stiftungsprüfer bzw. die Stiftungsprüferin (§ 10).
(2) Mit Ausnahme der Tätigkeit des Stiftungsprüfers bzw. der Stiftungsprüferin üben die Mitglieder der Organe ihre Funktion ehrenamtlich aus. Reisekosten sind unter sinngemäßer Anwendung der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133/1955 , zu ersetzen.