KFO-AV · Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung
§ 3 KFO-AVAusbildungsinhalte und Qualifikationsprofil
1. Abschnitt Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie
(1) Die fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie umfasst mindestens
1. 72 ECTS-Punkte theoretische Ausbildung und
2. 108 ECTS-Punkte praktische Ausbildung
und beinhaltet die in der Anlage 1 angeführten theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte.
(2) Im Rahmen der Ausbildung gemäß Abs. 1 sind die im Qualifikationsprofil gemäß der Anlage 2 festgelegten Kompetenzen zu vermitteln, wobei die Ausbildungsteilnehmer/Ausbildungsteilnehmerinnen im Rahmen der Ausbildung zur persönlichen Mitarbeit heranzuziehen sind und Verantwortung zu übernehmen haben.