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KFO-AV · Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung

§ 3 KFO-AVAusbildungsinhalte und Qualifikationsprofil

1. Abschnitt Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie

In forceOfficial text

(1) Die fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie umfasst mindestens

1. 72 ECTS-Punkte theoretische Ausbildung und

2. 108 ECTS-Punkte praktische Ausbildung

und beinhaltet die in der Anlage 1 angeführten theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte.

(2) Im Rahmen der Ausbildung gemäß Abs. 1 sind die im Qualifikationsprofil gemäß der Anlage 2 festgelegten Kompetenzen zu vermitteln, wobei die Ausbildungsteilnehmer/Ausbildungsteilnehmerinnen im Rahmen der Ausbildung zur persönlichen Mitarbeit heranzuziehen sind und Verantwortung zu übernehmen haben.