KFO-AV · Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung
§ 7 KFO-AVAusbildung in der Kieferorthopädie
2. Abschnitt Kieferorthopädische Qualifikation – erworbene Rechte
Eine kieferorthopädische Ausbildung gemäß § 6 Z 2 ist eine postpromotionelle Aus-, Weiter- oder Fortbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie, die
1. vor dem 1. September 2023 begonnen wurde und
2. mindestens 36 ECTS-Punkte im Rahmen einer universitären Aus- oder Weiterbildung oder das Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie der Österreichischen Zahnärztekammer umfasst.